2. Fragen zur Bewerbung für die Bachelor-Studiengänge
a) Wann endet der Bewerbungszeitraum für die Bachelor-Studiengänge am Baltic College?
Die Bewerbungsfrist endet am 31. Juli für den Beginn am 1. September eines jeden Jahres. Aber auch nach dem 31. Juli sind Bewerbungen noch möglich und es werden im Nachrückverfahren Studienplätze vergeben.
b) Ab wann kann ich mich bewerben?
Sie können sich jederzeit unabhängig von Fristen bei uns bewerben. Trifft Ihre Bewerbung sehr frühzeitig vor Beginn des Studiums ein, senden wir Ihnen eine Eingangsbestätigung.
c) Wie funktioniert das Bewerbungsverfahren?
Bitte registrieren Sie sich zunächst über unsere Onlineanmeldung für einen Bachelor-Studiengang.
Postbewerbung: Bitte schicken Sie uns innerhalb von 14 Tagen folgende Bewerbungsunterlagen per Post:
- Motivationsschreiben
- Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung in amtlich beglaubigter Kopie
- tabellarischer Lebenslauf
- Nachweise über eine evtl. Berufsausbildung, praktische Tätigkeiten, außerschulische Leistungen oder eine Auslandstätigkeit von mindestens 3 Monaten Dauer
- Bewerbung und Einschreibung sowie Fragen zum Bewerbungsverfahren nimmt Marion Rothe (Studierendenservice) gerne entgegen: Tel. +49 385 742098-0 | Fax +49 385 742098-22 | info(at)baltic-college(dot)de
Mit der Zulassungsmitteilung haben Sie ein Anrecht auf einen Studienplatz. Gemeinsam mit der Zulassungsmitteilung erhalten Sie ihre Anmeldung. Sie nehmen den für Sie reservierten Studienplatz an, indem Sie die Anmeldung innerhalb der angegebenen Frist zurückschicken und die Anmeldegebühr in Höhe von 100 EUR überweisen. Wenn alle Unterlagen korrekt sind, erhalten Sie eine Bestätigung Ihrer Anmeldung und Informationen zum Studienbeginn.
Wir benötigen darüber hinaus folgende Unterlagen von ihnen:
- Nachweis über bestehende Krankenversicherung
- die in der Zulassungsmitteilung aufgeführten fehlenden Unterlagen
d) Gibt es einen Numerus Clausus?
Nein, es gibt keinen Numerus Clausus. Es gilt ein hochschuleigenes Auswahlverfahren.
e) Wann erhalte ich die Zulassung?
Nachdem Sie Ihre schriftlichen Bewerbungsunterlagen vollständig bei Marion Rothe von unserem Studierendenservice eingereicht haben und Sie im Auswahlverfahren erfolgreich waren: Bewerbungsformular, tabellarischer Lebenslauf, amtlich beglaubigtes Abschlusszeugnis, Motivationsschreiben.
f) Ich habe mein Abschlusszeugnis noch nicht erhalten, kann ich mich trotzdem bewerben?
Ja, mit dem Halbjahreszeugnis (einfache Kopie). Mit der Zulassungsmitteilung erhalten Sie dann die Aufforderung, das Abschlusszeugnis in amtlich beglaubigter Kopie bis zum 15. August nachzureichen.
g) Ist mein Zeugnis für ein Studium am Baltic College ausreichend?
Zu einem Studium an einer Fachhochschule des Landes Mecklenburg-Vorpommern berechtigen das Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife (Abitur), das Zeugnis der Fachhochschulreife (schulischer und praktischer Teil) oder eine von der zuständigen Behörde als gleichwertig anerkannte Vorbildung.
Der Nachweis der Fachhochschulreife wird erbracht durch:
- das Abschlusszeugnis einer deutschen öffentlichen oder gleichgestellten zweijährigen Höheren Handelsschule, die als Aufnahmevoraussetzung den Nachweis der Fachoberschulreife (Mittlerer Bildungsabschluss) erfordert, in Verbindung mit dem Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein einjähriges gelenktes Praktikum
- das Abschlusszeugnis der Fachoberschule gemäß der Rahmenvereinbarung der KMK über die Fachoberschule vom 06.02.1969 in der Fassung vom 26.02.1982 das Abschlusszeugnis einer zweijährigen höheren Berufsfachschule für Wirtschaft und Verwaltung (Höhere Handelsschule), die als Aufnahmevoraussetzungen den Nachweis der Fachoberschulreife (Mittlerer Bildungsabschluss) erfordert, in Verbindung mit dem Nachweis über eine mindestens zweijährige einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung oder ein einjähriges gelenktes Praktikum im Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung
- das Abschlusszeugnis einer dreijährigen höheren Berufsfachschule für Assistentinnen/Assistenten
- das Zeugnis über den Abschluss eines Bildungsganges, der einen aufsteigenden Unterricht von mindestens 12 Jahren an deutschen weiterführenden allgemein bildenden öffentlichen oder ihnen gleichgestellten Schulen umfasst (Vermerk: schulischer Teil der Fachhochschulreife) und den Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein einjähriges gelenktes Praktikum
- das Zeugnis über den Abschluss der Jahrgangsstufe 12 der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II und den Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein einjähriges gelenktes Praktikum
- ein Zeugnis der Fachhochschulreife (schulischer Teil) der gymnasialen Oberstufe, des Abendgymnasiums und des Kollegs der Länder Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein gemäß den Übereinkünften dieser Länder in Verbindung mit dem Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder eines einjährigen gelenkten Praktikums.
Falls das Zeugnis der Fachhochschulreife nur für ein anderes Bundesland gilt, muss die Fachhochschulreife beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern, Frau Olejko, Werderstraße 124, 19055 Schwerin, formlos für M-V beantragt werden. Für telefonische Rückfragen wählen Sie bitte die 0385-5887288.
h) Muss ich meine Zeugnisse im Original einsenden?
Nein. Bitte reichen Sie Ihr Abschlusszeugnis und die Nachweise für das Auswahlverfahren in amtlich beglaubigter Kopie ein.
In der Bundesrepublik Deutschland kann eine amtliche Beglaubigung einer Kopie durch nachfolgend aufgezählte öffentliche Stellen vorgenommen werden: Gemeindeverwaltungen, Landkreise und untere Verwaltungsbehörden, z.B. Ortsbürgermeister und Ortsvorsteher, Stadtverwaltungen (Rathaus), Kreisverwaltungen; außerdem von Gerichten, Notaren. Bei fremdsprachigen Zeugnissen kann es zu Schwierigkeiten kommen. Wenden Sie sich dann bitte an Ihr Konsulat oder die Botschaft Ihres Landes.
Amtliche Beglaubigungen dürfen nicht vorgenommen werden von folgenden Stellen: Wohlfahrtsverbänden, kirchliche Einrichtungen (z.B. Pfarrämter), Dolmetschern, Krankenkassen, Banken, Sparkassen, Vereinen, dem AStA u.a., auch wenn in einem anderen Bundesland die Beglaubigungserlaubnis erteilt wurde. Schulen, staatliche Studienkollegien oder Universitäten dürfen nur die von ihnen selbst ausgestellten Zeugnisse beglaubigen.
i) Kann ich mich für mehrere Studiengänge gleichzeitig bewerben?
Ja. Prinzipiell können Sie sich für jeden Studiengang am Baltic College bewerben.

